Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
im Besitze eines eidg. Fähigkeitszeugnisses oder einem gleichwertigen Ausweis ist und eine sechsjährige, praktische Tätigkeit nachweist.
oder
über eine Matura oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und eine fünfjährige, praktische Tätigkeit, wovon zwei Jahre in einem Einsatzgebiet der Prozessfachleute, nachweist.
oder
eine achtjährige, praktische Tätigkeit, wovon zwei Jahre in einem Einsatzgebiet der Prozessfachleute, nachweist.
Die Dauer der beruflichen Grundbildung wird an die praktische Tätigkeit angerechnet.
Sie haben Interesse an betrieblichen und technischen Zusammenhängen. Organisieren und Planen bereitet Ihnen Freude.
Sie interessieren sich für Prozesse und behalten gerne den Überblick über komplette Produktions- oder Dienstleistungsabläufe. Sie arbeiten gerne im Team und sind kooperativ
Jedes Modul wird mit einer benoteten Modullernziel-Kontrolle abgeschlossen.
Für die Zulassung zur Berufsprüfung müssen von den 6 Basismodulen mindestens 5,
von 4 Fachmodulen mindestens 3 bestanden sein. Beide Funktionsmodule müssen bestanden sein. Die Modulabschlüsse dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Die letzte Instanz über einen Zulassungsentscheid ist die Qualitätssicherungskommission (QSK).
AKAD Die Schweizer Bildungsinstitution
www.akad.ch
Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs bzb
www.bzbuchs.ch
Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil - Uzwil BZWU
www.bzwu.ch
Feusi Bildungszentrum
www.feusi.ch
IBZ Schulen AG Schulen für Technik Informatik Wirtschaft
www.ibz.ch
sfb Bildungszentrum
www.sfb.ch
Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal WZR
www.wzr.ch
ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung
www.zbw.ch
esg centre de formation
www.esg.ch